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Einlagensicherung

Als Mitglied des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. gehören wir dem Einlagensicherungsfonds an. Damit sind alle Verbindlichkeiten gegenüber „Nicht-Kreditinstituten“ (insbesondere Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Stellen) gesichert, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ ausgewiesen werden.

Im Einzelnen schützt der Einlagensicherungsfonds Sichteinlagen, Termineinlagen, Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 30 % des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank.

Bei der Bankhaus Bauer AG beträgt die Sicherungsgrenze derzeit Euro 5.650.00,-

Stuttgart, im Juni 2011